Allgemeine Miet- und Geschäftsbedingungen (AGB)

Anbieter: SCO2T, eine Marke der Transport Service Solutions GmbH, 1210 Wien, Theodor-Körner-Gasse 30, FN 420922d, UID ATU68963357, office@sco2t.com, (in Folge „wir“).

Das Wichtigste in Kürze (Zusammenfassung; maßgeblich ist der Volltext)

  • Mindestalter 18 Jahre, Führerschein seit mindestens 12 Monaten.
  • Online-Zahlung per Karte, Apple Pay oder Google Pay bei der Buchung, ohne Kaution; das Zahlungsmittel wird für allfällige Nachbelastungen hinterlegt. Barzahlung bei der Übergabe gegen 500 € Kaution.
  • Kostenlose Stornierung bis 72 Stunden vor Mietbeginn, kostenlose Umbuchung bis 24 Stunden vorher.
  • Selbstbehalt bei Schäden: mit Haftungsreduktion 450 €.
  • Die Fahrzeuge sind GPS-geortet; während der Miete rufen wir den Standort nur aus konkretem Anlass ab.
  • Absolutes Alkoholverbot, keine Fahrten ins Ausland.

1. Geltungsbereich

1.1 Diese Bedingungen gelten für die Miete motorisierter Zweiräder bei SCO2T. „Mieter“ ist der Vertragspartner von SCO2T, ob Verbraucher oder Unternehmer. Personenbezogene Bezeichnungen gelten für alle Geschlechter.

1.2 Vertragsbestandteil sind die Buchungsbestätigung sowie die bei Buchung gültige Preisliste (Stand Oktober 2026).

1.3 Änderungen dieser Bedingungen gelten nur für Buchungen nach ihrer Veröffentlichung.

2. Wer darf fahren

2.1 Fahren dürfen nur Personen, die

  1. mindestens 18 Jahre alt sind,
  2. seit mindestens 12 Monaten eine für das gebuchte Fahrzeug in Österreich gültige Lenkberechtigung besitzen,
  3. bei Übergabe einen amtlichen Lichtbildausweis und den Führerschein im Original oder in einer in Österreich gesetzlich anerkannten digitalen Form vorlegen und
  4. bei Übergabe von uns als Fahrer erfasst wurden.

2.2 Bei Führerscheinen aus Staaten außerhalb von EU, EWR und Schweiz ist zusätzlich ein internationaler Führerschein oder eine beglaubigte Übersetzung erforderlich, soweit das österreichische Recht ihn verlangt.

2.3 Der Führerschein ist während der Fahrt mitzuführen. Wird die Lenkberechtigung entzogen, besteht ein Fahrverbot oder geht der Führerschein verloren, darf für diese Dauer nicht gefahren werden.

2.4 Der Mieter darf das Fahrzeug nicht an Personen weitergeben, die wir nicht als Fahrer erfasst haben.

2.5 Nur Unternehmer: Der Mieter benennt mindestens einen Fahrer. Setzt er mehrere Fahrer ein, dokumentiert er Fahrer und Zeitraum, stellt sicher, dass jeder die Voraussetzungen nach Artikel 2.1 erfüllt, und legt die Dokumentation auf Anfrage vor. Er haftet für Verstöße seiner Fahrer.

3. Buchung und Vertragsschluss

3.1 Die Online-Buchung des Mieters ist ein Angebot. Der Mietvertrag kommt zustande, sobald wir die Buchung per E-Mail bestätigen.

3.2 Die Mietzeit ergibt sich aus der Buchungsbestätigung und beginnt zum gebuchten Zeitpunkt, auch wenn das Fahrzeug erst später abgeholt wird. Die Mindestmietdauer beträgt 7 Tage; andere Zeiträume nach Vereinbarung.

3.3 Ist das gebuchte Fahrzeug nicht verfügbar, bieten wir ein gleichwertiges oder höherwertiges Fahrzeug ohne Aufpreis an.

3.4 Erfüllt der Mieter bei Übergabe die Voraussetzungen nach Artikel 2 nicht, übergeben wir das Fahrzeug nicht. Es gilt dann Artikel 4.2.

3.5 Wie wir personenbezogene Daten verarbeiten – einschließlich der Standortdaten nach Artikel 6.8 und der bei unserem Zahlungsdienstleister gespeicherten Zahlungsdaten –, erklärt unsere Datenschutzerklärung.

3.6 Bei Langzeitmieten ohne festes Ende und bei Buchungen durch Unternehmen können wir vor Bestätigung der Buchung die Bonität des Mieters bei der CRIF GmbH, Rothschildplatz 3/Top 3.06.B, 1020 Wien, prüfen. Routinemäßig bei jeder Buchung erfolgt das nicht. Über die Buchung entscheidet ein Mensch; lehnen wir ab, erstatten wir alle Zahlungen vollständig. Details, Rechtsgrundlage und Widerspruchsrecht erklärt die Datenschutzerklärung.

4. Stornierung und Nichtabholung

4.1 Eine Stornierung ist per E-Mail an office@sco2t.com möglich; maßgeblich ist der Eingang. Wir erstatten den bezahlten Mietpreis abzüglich der folgenden Stornogebühr:

Zeitpunkt der StornierungStornogebühr (vom Mietpreis)
bis 72 Stunden vor Mietbeginnkostenlos
72 bis 24 Stunden vorher25 %
weniger als 24 Stunden vorher50 %
Nichtabholung (Artikel 4.2)50 %, mindestens 100 €

4.2 Wird das Fahrzeug nicht innerhalb von 2 Stunden nach Mietbeginn abgeholt, ohne dass storniert wurde, behalten wir die Gebühr für Nichtabholung ein und erstatten den Rest.

4.3 Für Fahrzeugmieten zu einem bestimmten Termin besteht bei Online-Buchung kein gesetzliches Rücktrittsrecht (§ 18 Abs 1 Z 10 FAGG). Die Stornoregeln dieses Artikels gewähren wir freiwillig.

4.4 Bis 24 Stunden vor Mietbeginn kann einmal kostenlos auf einen anderen Termin innerhalb von 6 Monaten umgebucht werden, sofern ein Fahrzeug verfügbar ist. Etwaige Preisunterschiede gleichen wir aus.

4.5 Müssen wir eine Buchung absagen, erstatten wir alle Zahlungen vollständig. Erstattungen veranlassen wir innerhalb von 3 Werktagen auf das ursprüngliche Zahlungsmittel.

5. Preise, Zahlung, Kaution

5.1 Es gilt die Preisliste zum Zeitpunkt der Buchung. Alle Preise enthalten die Umsatzsteuer. Zusatzkosten (Reinigung, Tanken/Laden, Rückführung, Mehrkilometer, Helmersatz, Bearbeitungsgebühren) sind dort abschließend aufgeführt.

5.2 Bei Online-Zahlung ist der gesamte Mietpreis samt gebuchter Extras bei der Buchung über unseren Zahlungsdienstleister zu bezahlen. Wir akzeptieren Kredit- und Debitkarten, Apple Pay und Google Pay; Prepaid-Karten akzeptieren wir nicht. Alternativ ist Barzahlung bei der Übergabe möglich, außer bei Zustellung des Fahrzeugs. Bei Barzahlung stellen wir Stornogebühren nach Artikel 4 in Rechnung.

5.3 Bei Online-Zahlung verlangen wir keine Kaution. Stattdessen speichert unser Zahlungsdienstleister das Zahlungsmittel des Mieters bis 30 Tage nach Mietende. Mit der Buchung ermächtigt der Mieter uns, Beträge aus diesem Mietvertrag nach Artikel 5.4 nachträglich von diesem Zahlungsmittel einzuziehen. Danach löschen wir die Hinterlegung. Bei Barzahlung hinterlegt der Mieter bei der Übergabe eine Kaution von 500 € in bar. Wir erstatten sie bei Rückgabe, soweit keine Schäden oder offenen Forderungen bestehen; offene Forderungen aus dem Mietvertrag dürfen wir mit der Kaution verrechnen und weisen sie in einer Aufstellung nach.

5.4 Vor jeder Nachbelastung (etwa für Tanken/Laden, Verspätung, Schäden oder Verkehrsstrafen) erhält der Mieter per E-Mail eine Aufstellung mit Nachweisen. Wir belasten frühestens 5 Tage danach, damit Einwände erhoben werden können; über berechtigte Einwände belasten wir nicht. Beträge über dem vereinbarten Selbstbehalt sowie fehlgeschlagene Belastungen stellen wir in Rechnung; sie sind 10 Tage nach Erhalt fällig.

5.5 Bei Zahlungsverzug verrechnen wir gesetzliche Verzugszinsen sowie Mahn- und Inkassokosten. Wir dürfen Forderungen an Inkassounternehmen abtreten.

6. Übergabe, Nutzung und Rückgabe

6.1 Die Übergabe erfolgt persönlich an der in der Buchungsbestätigung genannten Adresse zum gebuchten Zeitpunkt. Den Zustand dokumentieren wir gemeinsam mit dem Mieter in einem Übergabeprotokoll mit Fotos. Der Mieter prüft das Fahrzeug vor Fahrtantritt und meldet erkennbare Mängel vor der Abfahrt.

6.2 Das Fahrzeug wird sauber und vollgetankt bzw. vollgeladen übergeben. Die Rückgabe erfolgt ebenfalls sauber und vollgetankt. Eine Aufladung bei Elektrofahrzeugen ist nicht erforderlich. Etwaige Tank- und Reinigungskosten (bei starker Verschmutzung) verrechnen wir laut Preisliste.

6.3 Wenn nicht anders vereinbart, darf das Fahrzeug nur in Österreich genutzt werden. Die inkludierten Kilometer sind in der Buchungsbestätigung aufgeführt; Mehrkilometer laut Preisliste.

6.4 Das Fahrzeug ist zur vereinbarten Zeit an der Übergabeadresse zurückzugeben, mit Schlüssel, Helm(en), Fahrzeugpapieren und Verbandspaket. Die Miete endet mit dem gemeinsamen Rückgabeprotokoll.

6.5 Gegen Gebühr stellen wir das Fahrzeug an einem vereinbarten Ort in Wien zu bzw. holen es dort ab; außerhalb Wiens auf Anfrage.

6.6 Wird das Fahrzeug mehr als 1 Stunde zu spät zurückgegeben, verrechnen wir einen Betrag von 30 € je angefangenem Kalendertag.

6.7 Eine Verlängerung der Miete ist nur nach unserer Bestätigung möglich.

6.8 Wird das Fahrzeug an einem anderen als dem vereinbarten Ort abgestellt, verrechnen wir die Rückführung laut Preisliste sowie anfallende Abschlepp- und Parkkosten.

6.9 Unsere Fahrzeuge sind mit GPS-Ortungsgeräten ausgestattet. Während der Mietzeit rufen wir den Standort nur ab, wenn

  • ein Diebstahl oder eine Unterschlagung vermutet wird,
  • die Rückgabe mehr als 1 Stunde überfällig ist und wir den Mieter nicht erreichen,
  • der Mieter oder Einsatzkräfte nach einem Unfall oder einer Panne Hilfe benötigen oder
  • das Gerät automatisch meldet, dass das Fahrzeug das Nutzungsgebiet (Artikel 6.3) verlassen hat.

Ein Bewegungsprofil der Fahrten werten wir nicht aus. Standortdaten löschen wir 90 Tage nach Mietende, außer sie werden zur Klärung eines konkreten Vorfalls benötigt. Details und die Rechte der Betroffenen erklärt die Datenschutzerklärung.

7. Helm und Ausrüstung

7.1 Zu jeder Miete stellen wir kostenfrei einen Helm zur Verfügung. Ein zweiter Helm für den Beifahrer ist zubuchbar. Für Fahrer und Beifahrer gilt Helmpflicht. Eigene Helme sind erlaubt, wenn sie der ECE-Norm entsprechen.

7.2 Für verlorene oder beschädigte Helme und Zubehör verrechnen wir den Ersatz laut Preisliste.

7.3 Handyhalterungen und USB-Anschlüsse werden auf eigenes Risiko genutzt.

8. Unfall, Schaden, Diebstahl, Panne

8.1 Unfälle, Schäden, Diebstahl und Verlust sind sofort unter office@sco2t.com zu melden.

8.2 Bei jedem Unfall und bei jedem Schaden durch Unbekannte ist die Polizei zu verständigen. Das ist nicht nötig, wenn bei einem reinen Sachschaden die Daten nach § 4 Abs 5 StVO ausgetauscht wurden oder nur ein geringfügiger Kratzer ohne Beteiligung Dritter entstanden ist. Verweigert die Polizei die Aufnahme, sind Dienststelle, Datum und Uhrzeit zu notieren.

8.3 Leuchtet eine Warnleuchte (außer Tank- oder Akkuanzeige), ist an einer sicheren Stelle anzuhalten und mit uns Kontakt aufzunehmen. Bei einer Panne organisieren wir Hilfe. Die Kosten tragen wir, außer der Mieter hat die Panne verschuldet.

8.4 Gegenüber Dritten dürfen weder eine Schuld noch Ansprüche anerkannt und keine Zahlungen geleistet werden. Innerhalb von 5 Tagen ist uns ein Unfallbericht zu übermitteln.

8.5 Ist das Fahrzeug nach einem Unfall nicht fahrbereit, endet die Miete mit der Übergabe an uns oder an das von uns beauftragte Abschleppunternehmen. Rückführungskosten trägt der Mieter nur, wenn er den Unfall verschuldet hat.

8.6 Die Werkstatt wählen wir. Ersatzleistungen Dritter für Schäden an unserem Fahrzeug stehen uns zu; erhält der Mieter solche, leitet er diese an uns weiter.

9. Nutzungsregeln und Verkehrsstrafen

9.1 Das Fahrzeug ist schonend zu behandeln. StVO und KFG sind einzuhalten, das Fahrzeug ist beim Abstellen zu sichern (Lenkradsperre, Sitzbank verschlossen), und die Kontaktdaten des Mieters sind aktuell zu halten.

9.2 Verboten ist:

  • Fahren unter Einfluss von Alkohol (0,0 Promille), Drogen oder beeinträchtigenden Medikamenten,
  • Rennen, Geländefahrten, Fahrschulungen und Fahrzeugtests,
  • gewerbliche Personen- oder Güterbeförderung (z. B. für Lieferdienste) ohne unsere schriftliche Zustimmung sowie Weitervermietung,
  • Transport gefährlicher Stoffe oder von Ladung, die die Fahrsicherheit beeinträchtigt,
  • Mitnahme von Kindern unter 12 Jahren sowie von Beifahrern, die die Fußrasten nicht erreichen,
  • Fahrten ins Ausland,
  • eigenmächtige Reparaturen oder Umbauten,
  • Nutzung zur Begehung von Straftaten.

9.3 Verkehrsstrafen, Gebühren und Abschleppkosten aus der Mietzeit trägt der Mieter. Fragt eine Behörde nach dem Lenker (§ 103 Abs 2 KFG), geben wir die Daten des Mieters bekannt. Für die Bearbeitung jedes Vorgangs verrechnen wir 20 €.

9.4 Wer ein Fahrzeug ohne gültigen Mietvertrag oder nach Mietende benutzt, zahlt eine Vertragsstrafe von 250 €. Weitergehenden Schaden machen wir gesondert geltend.

10. Haftung des Mieters und Haftungsreduktion

10.1 Alle Fahrzeuge sind haftpflichtversichert. Diese Versicherung deckt Schäden Dritter, nicht Schäden am Mietfahrzeug.

10.2 Für Schäden am Fahrzeug, Diebstahl und Verlust während der Mietzeit haftet der Mieter nach den gesetzlichen Bestimmungen.

10.3 Die Haftung des Mieters je Schadensfall ist begrenzt auf:

PaketSelbstbehalt je SchadensfallPreis
Ohne Haftungsreduktionbis zum Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugsinkludiert
Mit Haftungsreduktion450 €Laut Preisliste

10.4 Die Haftungsreduktion gilt nicht, wenn der Mieter den Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat, insbesondere bei einem Verstoß gegen Artikel 9.2.

10.5 Nutzungsausfall verrechnen wir nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

10.6 Jeden Schaden belegen wir mit Fotos aus Übergabe- und Rückgabeprotokoll.

11. Unsere Haftung

11.1 Wir haften für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden nach den gesetzlichen Bestimmungen. Bei leichter Fahrlässigkeit haften wir für Personenschäden sowie für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Bei leicht fahrlässig verursachten Sach- und Vermögensschäden aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden begrenzt.

11.2 Kann der Mieter ein Fahrzeug wegen eines nicht von ihm verursachten technischen Defekts nicht nutzen, stellen wir ein zumutbares Ersatzfahrzeug bereit. Ist dies nicht möglich, erstatten wir das Mietentgelt für den Zeitraum der nachgewiesenen Nichtbenutzbarkeit anteilig zurück.

11.3 Zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsrecht bleibt unberührt.

11.4 Zurückgelassene Gegenstände bewahren wir 4 Wochen auf.

12. Vorzeitige Beendigung und Langzeitmiete

12.1 Jede Seite kann den Vertrag aus wichtigem Grund sofort beenden. Für uns ist das insbesondere der Fall bei Zahlungsverzug trotz Mahnung, bei falschen Angaben zu Identität oder Lenkberechtigung oder bei einem schweren Verstoß gegen Artikel 9.2.

12.2 Nach Beendigung der Miete ist das Fahrzeug unverzüglich zurückzugeben. Der Mietpreis ist bis zur Rückgabe zu zahlen; bei Verschulden verrechnen wir den nachgewiesenen Schaden.

12.3 Mieten ab 30 Tagen ohne festes Ende können beide Seiten mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende kündigen.

13. Schlussbestimmungen

13.1 Es gilt österreichisches Recht. Verbrauchern bleibt der Schutz zwingender Bestimmungen des Staates ihres gewöhnlichen Aufenthalts erhalten.

13.2 Unternehmer: Gerichtsstand ist das sachlich zuständige Gericht in Wien. Verbraucher: Es gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.

13.3 Unternehmer: Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform; E-Mail genügt.

13.4 Maßgeblich ist die deutsche Fassung. Die englische Fassung dient der Information.

13.5 Ist eine Bestimmung unwirksam, bleiben die übrigen wirksam. Nur gegenüber Unternehmern tritt an ihre Stelle die wirksame Regelung, die dem Zweck am nächsten kommt.

Stand: Oktober 2026